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   BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13   

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https://dejure.org/2013,15834
BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13 (https://dejure.org/2013,15834)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2013 - 9 B 3.13 (https://dejure.org/2013,15834)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 9 B 3.13 (https://dejure.org/2013,15834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Erschlossensein von Hinterlieger-Grundstücken bzgl. bundesrechtlicher Vorschriften gem. §§ 131 Abs. 1 , 133 Abs. 1 BauGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem die Divergenzentscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 20).

    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundes-(Verfassungs-) Recht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (s. nur Beschluss vom 8. Mai 2008 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem die Divergenzentscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 6 B 64.07 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Die Zulassung der Revision kann nicht auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - (BVerwGE 92, 157) und vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - (BVerwGE 136, 126) gestützt werden.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen, auch wenn sie sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1 BauGB anlehnen (vgl. etwa Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32 f., Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 9 B 71.08 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 119 Rn. 10), nicht auf der Auslegung und Anwendung dieser bundesrechtlichen Vorschriften, sondern der §§ 39 f. KAG BW.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Die Zulassung der Revision kann nicht auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - (BVerwGE 92, 157) und vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - (BVerwGE 136, 126) gestützt werden.
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Sind Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Frage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Frage nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14).
  • BVerwG, 21.07.2009 - 9 B 71.08

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsanlage; begrenzte

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen, auch wenn sie sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1 BauGB anlehnen (vgl. etwa Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32 f., Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 9 B 71.08 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 119 Rn. 10), nicht auf der Auslegung und Anwendung dieser bundesrechtlichen Vorschriften, sondern der §§ 39 f. KAG BW.
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